Blaulicht,  Leitartikel

Manche gefährliche Brummis rollen durch Rheinhessen

Mancher Schwertransport war ohne Genehmigung unterwegs und musste umgeladen werden.
Mancher Schwertransport war ohne Genehmigung unterwegs und musste umgeladen werden.

In der vergangenen Woche am 21. und 22. Juni kontrollierte die Verkehrsdirektion Mainz, nach intensiver Planung, auf der A61 gewerblichen Güterverkehr, mit den Schwerpunkten Abfall- und Großraumtransporte. Mit teilgenommen an dieser Maßnahme haben: Beamte aller Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz, das LKA RP, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Gewerbeaufsicht). Zu Gast waren dabei: Die Bundeswehr (Feldjägerdienstkommando Mainz), Vertreter der KV Mainz-Bingen (Bußgeldstelle), ein Chemiker des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Mitarbeiter der Sonderabfallmanagementgesellschaft Rheinland-Pfalz („Genehmigungsbehörde für Abfalltransporte“) Im Einsatz war eine mobile Schwerlastwaage, so dass verdächtige Fahrzeuge direkt vor Ort achsweise gewogen werden konnten.

Bei vielen Brummis den richtigen Riecher

Die Beamten erwiesen bei ihrer Arbeit, für die Sicherheit auf deutschen Autobahnen, wieder einmal den richtigen Riecher. Insgesamt kontrollierten sie 109 Fahrzeuge. Dabei kam es zu 56 Beanstandungen. Von 16 verwogenen Fahrzeugen waren 12 überladen. Weitere Beanstandungen waren festzustellen wegen mangelhafter Ladungssicherung, technische Mängel, Lenk- und Ruhezeiten, Verstöße gegen Ausnahmegenehmigungen, Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften, Überladungen. Drei Strafanzeigen, davon zwei wegen Verstößen gegen das Abfallrecht (falsch deklarierte Abfalltransporte, Weiterfahrt wurde bis zum Vorliegen ordnungsgemäßer Begleitpapiere untersagt), sowie eine Strafanzeige wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen (Fehler bei der Bedienung des Kontrollgerätes. Es wurde eine niedrigere Geschwindigkeit aufgezeichnet, als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit). Hier wurde die Weiterfahrt bis zum Vorliegen ordnungsgemäßer Schaublätter (Tachoscheiben) untersagt. In 17 Fällen wurde die Weiterfahrt der Lastkraftwagen bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes untersagt. Zum Teil galt dies für mehrere Tage.

Einige Besonderheiten in der Beschreibung:

Kontrolle eines Großraumtransportes mit Überbreite, der eine 15t schwere Baggerschaufel geladen hatte. Die Schaufel war für einen Steinbruchbagger in Brasilien bestimmt und sollte per Schiff von Antwerpen aus verschifft werden. Dieser Transport war nicht zu beanstanden.

Ein mit mehreren Stahlteilen beladener Schwertransport einer kleineren Firma aus Baden-Württemberg hatte einen beschädigten Reifen. Vor der Weiterfahrt musste der Reifen vor Ort gewechselt werden um eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Der Fahrer wusste über den Reifenschaden, aber durfte aus Sicht seines Chefs den Reifen noch nicht wechseln. Grund hierfür dürften Zeitprobleme und Materialkosten sein. Der Fahrer durfte aus Sicht seines Chefs erst dann einen Reifendienst verständigen, als er mit allen Mitteln vergeblich versucht hatte, die Radschrauben zu lösen. Dafür musste er sich telefonisch von seinem Chef anhören, dass er wohl zu blöd zum Reifen wechseln sei. Auch hier zeigte sich, dass an vielen Ecken gespart wird, oft auch am falschen Ende. Die Fahrzeuge bringen nur dann Gewinn, wenn gefahren wird.

Fehlende Ausnahmegenehmigung

Ein niederländischer 9-achsiger Großraum- und Schwertransport, der von einem Begleitfahrzeug begleitet wurde. Der Transport war beladen mit einem selbstfahrenden Raupenkran und wurde vor Ort verwogen. Das Gesamtgewicht betrug 91 t. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung war nicht vorhanden. An dem Fahrzeug waren alle Achsen überladen, jede Achse zwischen 10% und 20%. Das Gesamtgewicht war um 129% oder ca. um 51 t überladen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Raupenkran wurde vor Ort abgeladen, da das Schwertransportfahrzeug an einem anderen Ort benötigt wurde. Der Raupenkran wurde im Laufe des Wochenendes mit einem anderen Fahrzeug und passender Genehmigung abgeholt. Kosten für das Transportunternehmen: Anregung eines Verfallsverfahren (Vermögensabschöpfung, abhängig von Ladungsgewicht und Entfernungskilometer) in Höhe von ca. 3.700 Euro, sowie ca. 4.000 Euro zusätzliche Kosten wie Lieferverzug und laufende Fixkosten.

Ein spanischer Großraum- und Schwertransport, beladen mit einer Presse (Maschinenteil), auf dem Weg nach Belgien. Das Fahrzeug wurde vor Ort verwogen. Auch hier waren die Achsen teilweise um bis zu 17% überladen. Das Gewicht der Ladung war mit 31 t etwa 3 t schwerer als es im Frachtbrief angegeben war. Eine passende Genehmigung war nicht vorhanden. Der spanische Fahrer verstand kein Deutsch und hätte somit die Auflagen einer Ausnahmegenehmigung sowieso nicht lesen und verstehen können. Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes untersagt. Ein von der Transportfirma angeforderter Autokran kam an die Kontrollstelle. Die Ladung wurde mehrfach auf dem Lkw umgesetzt, anschließend erfolgte eine erneute Wägung des Schwertransportes. Man kam zu dem Schluss, dass das Fahrzeug für die Art und die Größe der Ladung ungeeignet ist. Auch hier wird über die Bußgeldstelle ein Verfallsverfahren angeregt (Vermögensabschöpfung).

Die spanische Transportfirma schickte ein Ersatzfahrzeug an die Kontrollstelle, sowie eine deutschsprachige Begleitperson. Eine neue Ausnahmegenehmigung musste beantragt und ausgestellt werden. Nach vier Tagen (Dienstag, 26.6) wurde die Ladung auf das Ersatzfahrzeug umgeladen, eine passende Genehmigung und eine deutschsprechende Begleitperson waren vorhanden, und die Polizei konnte die Weiterfahrt gestatten. Mittlerweile hatte sich eine Versicherung gemeldet, die für alle Kosten aufkommen wird. Kosten für das Transportunternehmen: ca. 2.400 Euro Verfallsverfahren, sowie ca. 11.000 Euro zusätzliche Kosten wie Lieferverzug, laufende Fixkosten, Ersatzfahrzeug, Begleitperson und angeforderter Kran. Eine mögliche Vertragsstrafe für das Transportunternehmen ist hierbei noch nicht eingerechnet.

Vermögensabschöpfung als probates Mittel

Die Kontrolle war ein gut funktionierendes behördenübergreifendes Zusammenarbeiten, bei dem die Vertreter der verschiedenen Behörden und Institutionen sich gegenseitig ergänzen konnten. Vermögensabschöpfung ist ein Mittel, um nicht nur immer den Fahrer als „kleinstes Rad am Wagen“ zu treffen, sondern denjenigen der dabei im Hintergrund durch den Verstoß etwas verdient hat. Hohe Bußgelder werden durch die Firmen meist schnell gezahlt. Ein Zeitverzug bei den Transporten wird für das Transportunternehmen zum nicht kalkulierbaren Risiko. Verstöße gegen einschlägige Vorschriften dürfen nicht zum lohnenden Geschäft werden, so dass auch solche Firmen am Markt eine Chance haben, die sich bei den Transporten ordnungsgemäß an die Vorschriften halten.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Mainz.

Journalist & Redakteur sowie Betreiber dieser Seite.

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