Dienheim,  Leitartikel

Dienheimer Umzug: Schluss mit hartem Sprit und Glasflaschen

Schluss mit Rucksacksaufen und Glasflaschen auf dem Dienheimer Umzug. (Bild: stock.xchng)
Schluss mit Rucksacksaufen und Glasflaschen auf dem Dienheimer Umzug. (Bild: stock.xchng)

Dienheimer Umzug ohne harten Alkohol und Glasflschen: Die Verbandsgemeindeverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um Alkoholexzesse auf dem Dienheimer Fastnachtsumzug einzudämmen. Die Verwaltung hat zusammen mit der Polizei und der Gemeinde Dienheim vor allem den von Jugendlichen selbst in Rucksäcken mitgebrachten Alkohol als Ursache der Gewalttaten und des Vandalsimus auf dem letztjährigen Umzug ausgemacht. Bei dieser Art von „Rucksacksaufen“ versorgen sich die jungen Leute vorab mit hartem Alkohol und konsumieren diesen oft schon vor dem Umzug. Damit sind sie schon sehr früh stark alkoholisiert und das hat die bekannten bedauerlichen Folgen. Deshalb wird mit der Allgemeinverfügung jetzt eine Handhabe geschaffen, um harten Alkohol und auch Glasflaschen auf dem Dienheimer Umzug zu verbieten und dieses Verbot durchzusetzen. Glasflaschen sollen wegen der Häufung entsprechender Verletzungen im letzten Jahr verboten werden. Außerdem häuften sich im letzten Jahr die Beschwerden von Anwohnern wegen der zunehmenden Verschmutzung durch Scherben.

Kontrollen auf dem Weg zum Dienheimer Umzug

Sinn und Zweck der Allgemeinverfügung – eine spezielle Art eines Verwaltungsaktes – ist, das Verbot des Mitführens und Konsumierens von Spirituosen und Glasflaschen nicht nur offiziell auszusprechen, sondern auch sofort durchuzsetzen. Dazu werden die Besucher bereits auf dem Weg zum Dienheimer Umzug durch die Polizei und das Ordnungsamt kontrolliert.Die Kontrollen finden an den zwei großen „Einflugschneisen“, der alten B9 aus Richtung Oppenheim und aus Richtung Ludwigshöhe sowie am „Promilleweg“, dem Feldweg aus Richtung Ludwigshöhe statt.

Sollten kontrollierte Personen harten Alkohol wie Schnaps, Brände oder Likör oder jedwede Getränke in Glasflaschen mitführen, wird ihnen die Möglichkeit geboten, diese freiwillig auszukippen und die Glasflaschen in bereit gestellten Behältern zu entsorgen, bevor sie zum Dienheimer Umzug weiter gehen. Weigern sich die Personen, dieses Aufforderung nachzukommen, erfolgt die Entsorgung der verbannten Mitbringsel durch die Ordnungskräfte als Zwangsmaßnahme. Sprich Alkohol und Glasbehälter werden konfisziert und entsorgt.


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Harter Alkohol und Glasflaschen werden ausgekippt und entsorgt. (Bild: stock.xchng)
Harter Alkohol und Glasflaschen werden ausgekippt und entsorgt. (Bild: stock.xchng)

Das ganze geschieht im Sofortvollzug, denn normalerweise hat ein Bürger das Recht, gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen, der automatisch eine aufschiebende Wirkung hat. Das aber wäre in diesem Falle ja vollkommen sinnlos. Deshab regelt die erlassene Allgemeinverfügung den Sofortvollzug der Zwangsmaßnahme.

Auf dem Dienheimer Umzug sind bestimmte Getränke, Dosen und Plastikflaschen erlaubt

Besucher des Umzuges dürfen Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt – beispielsweise Bier und Wein – und alkoholfreie Getränke in Blechdosen oder Plastikflaschen mitbringen. Außerdem dürfen die offiziell zugelassenen Ausschankstellen auf dem Umzugsweg auch Glasflaschen verwenden.  Die Allgemeinverfügung erstreckt sich am Fastnachtssamstag auf die gesamte Gemeinde Dienheim und für den Zeitraum von 11 bis 22 Uhr.

Die Verbandsgemeindeverwaltung überlegt derzeit, die Allgemeinverfügung auch für andere Veranstaltungen auszusprechen, die ähnliche Probleme mit sich bringen. Beispielsweise für Kerbeumzüge. Sinn und Zweck ist dabei nicht, Alkohol vollständig zu verbieten. Aber die Eskalation durch komasaufende Minderheiten soll damit vermieden werden.

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Stay Gold informiert zum Thema Alkoholmissbrauch

Unter dem etwas obskuren Namen „Stay Gold“ informiert die EU zum  Thema Alkoholmissbrauch. Auf der Internetseite www.staygold.eu gibt es viele Informationen, Tipps und Material.


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Journalist & Redakteur sowie Betreiber dieser Seite.

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