Unfälle mit Personenschaden sind meist auf überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. (Symbolbild: stock:xchng)
Blaulicht,  Leitartikel,  Rheinhessen vor Ort

Infos zu Sicherheitsgurt und Fahrassistenzsysteme

Unfälle mit Personenschaden sind meist auf überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. (Symbolbild: stock:xchng)
Unfälle mit Personenschaden sind meist auf überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. (Symbolbild: stock:xchng)

Am 4. Juni 2016 wurden bei einem Unfall im Landkreis Kaiserslautern zwei Männer tödlich verletzt, die nicht angeschnallt waren. Am 12. August 2016 ereignete sich ein Unfall im Stadtgebiet von Kaiserslautern, bei dem ein Fahrzeug gegen eine Hauswand prallte. Dabei zog sich die Mitfahrerin auf dem Rücksitz schwere Verletzungen zu – auch sie hatte den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Die beiden Unfälle zeigen, wie wichtig es ist, den Sicherheitsgurt auf allen Sitzen im Auto anzulegen, trotz aller im Laufe der Jahrzehnte hinzu gekommenen aktiven und passiven Sicherheitskomponenten sowie der Fahrassistenzsysteme. Aber auch nach mehr als 40 Jahren Gurtpflicht registriert die Polizei bei ihren Kontrollen regelmäßig zahlreiche Verstöße.

Der Sicherheitsgurt:

Die ersten Patente für einen Sicherheitsgurt wurden bereits 1902/1903 zugelassen. 1959 folgte dann das Patent für den Dreipunkt-Sicherheitsgurt der Firma Volvo. Diese Dreipunktgurte wurden daraufhin in Neuwagen ab Januar 1974 (Vordersitze) und Mai 1979 (Rücksitze) in Deutschland Pflicht. Der Sicherheitsgurt wurde jedoch von den Autofahrern zunächst nicht angenommen. Nur knapp über die Hälfte aller Fahrer schnallte sich an, obwohl die Anschnallpflicht bereits seit Januar 1976 bestand.

Erst als im August 1984 ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 D-Mark festgelegt wurde, stieg die Anschnallquote von 60 auf 90 Prozent. Leider gibt es auch heute noch „Gurtmuffel“, die den Sicherheitsgurt nicht anlegen und somit bei einem Unfall ihr Leben riskieren. Das Risiko, bei einem Unfall getötet zu werden, steigt nämlich ohne Sicherheitsgurt auf das Sechsfache. Die Kindersicherungspflicht wurde im April 1993 eingeführt. Ein Verstoß wurde von Anfang an geahndet und ab Juli 1998 sogar mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg.

Aktuelle Tatbestände:

Fahrer/Mitfahrer nicht angeschnallt 30 Euro Kind nicht vorschriftsmäßig angeschnallt 30 Euro Kinder nicht vorschriftsmäßig angeschnallt 35 Euro Kind nicht angeschnallt 60 Euro/ 1 Punkt Kinder nicht angeschnallt 70 Euro/ 1 Punkt Im Rahmen von Verkehrskontrollen und im täglichen Streifendienst wird immer wieder festgestellt, dass viele Fahrzeugführer nicht angeschnallt sind. Der akustische/optische Warner für den Sicherheitsgurt wird entweder ignoriert, abgeklemmt, oder mit dem Gurtschloss „ruhig gestellt“, ohne den Gurt anzulegen. Viele dieser „Gurtmuffel“ wissen gar nicht, in welche Gefahr sie sich hiermit begeben. Bereits ab einer Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde kann ein Unfall ohne Gurt tödlich sein! Und ein Aufprall bei einer Geschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde entspricht einem ungebremsten Sturz aus 40 Meter Höhe. Ohne Gurt hat der Insasse hier nahezu keine Chance.

Moderne Fahrzeuge besitzen mehrere aktive Sicherheitssysteme, wie den Gurt mit Gurtkraftbegrenzer und Gurtstraffer, die Sitzstellung mit Kopfstütze und die Airbags. Diese Systeme sind miteinander so abgestimmt, dass sie bei einem Unfall den größtmöglichen Schutz bieten. Lässt man eine Komponente, wie zum Beispiel den Gurt weg, erhöht man das Verletzungsrisiko enorm. Ein sich öffnender Airbag erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 300 Kilometer pro Stunde. Gerät der Kopf in diesen Bereich während der Entfaltung, kann man sich ausmalen, was mit ihm und der Wirbelsäule passiert. Auch eine falsche Sitzposition kann hier zur tödlichen Falle werden. Gerade beim Beifahrer auf langen Fahrten ist dies zu beobachten. Die Rückenlehne wird flacher gestellt und die Füße wandern aufs Armaturenbrett. Durch diese Lageveränderung läuft der Gurt nicht mehr über die Schulter sondern meist über den Hals. Bei einem Auslösen des Gurtstraffers zieht dieser den Gurt im Halsbereich zu. Gleichzeitig werden die Beine mit enormer Kraft vom öffnenden Beifahrerairbag weggeschleudert. Auch hier besteht ein hohes selbstverursachtes Verletzungsrisiko.

Wichtig:

Schnallen Sie sich immer an, auch wenn Sie nur wenige Meter fahren. Stellen Sie den Sitz, auch die Kopfstütze, vor der Fahrt richtig ein. Gurtführung beachten! Der Gurt sollte über die Schulter laufen, nicht über den Hals (Gurte sind meist vorne in der Höhe verstellbar). Für den seltenen Fall, dass Sie nach einem Unfall ihren Gurt nicht mehr öffnen können (Gurtschloss eingeklemmt, etc.), legen Sie sich einen Gurtschneider in die Reichweite des Fahrersitzes.

Rückhalteeinrichtungen für Kinder:

Rückhalteeinrichtungen für Kinder müssen oder ECE-Regelung 44-04 oder der UN/ECE-R 129 Norm (sogenannte „Reboard“, also rückwärtsgerichtete Kindersitze) entsprechen. Ältere Sitze (z.B. ECE-R 44-01 oder 44-02) dürfen nicht mehr verwendet werden. Grundsätzlich gilt: Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen in Autos nur mitgenommen werden, wenn entsprechende Kindersitze oder Sitzerhöhungen benutzt werden. Für Kinder unter 1,50 Meter Körpergröße besteht bei einer zu frühen Verwendung des Dreipunktgurtes oder des Beckengurtes beim starken Abbremsen und erst Recht beim Unfall die Gefahr schwerer Verletzungen. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Kindersitze. Vor dem Kauf sollte man sich deshalb entweder im Fachhandel oder im Internet, beispielsweise auf den Seiten von Automobilclubs, informieren.

Wichtige Tipps: Bauen Sie den Sitz gemäß Bedienungsanleitung ein. Bei rückwärtsgerichteten Sitzen auf der Beifahrerseite gilt: Airbag abschalten! Achten Sie darauf, dass der Sitz auch zu ihrem Kind passt im Hinblick auf Größe und Gewicht. Beim Einbau des Sitzes den Gurt so fest es geht anziehen. Ziehen Sie auch den Gurt am Kind fest (maximal zwei fingerbreit Luft zwischen Kind und Gurt). Achten Sie auf den richtigen Gurtverlauf (insbesondere im Halsbereich). Achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind nicht während der Fahrt losschnallt oder den Gurtverlauf ändert. Schnallen Sie ihr Kind immer an, egal wie kurz die Strecke ist. Kindersicherung an den hinteren Türen aktivieren!

Fahrassistenzsysteme:

Moderne Fahrzeuge haben eine Vielzahl von passiven (Gurt, Airbag,…) und aktiven Sicherheitssystemen (ESP, ABS …) sowie Fahrassistenzsysteme, wie beispielsweise Einparkhilfen oder Müdigkeitserkennung. Diese ganzen Systeme nutzen nichts, wenn man sie nicht anlegt oder sie nicht richtig bedient. Machen Sie sich mit ihrem Fahrzeug vertraut und testen Sie, wie ihre „Helferlein“ im Fahrzeug funktionieren. Beispiele: Notbremsassistent:

Erkennt drohenden Auffahrunfall Bereitet Bremsung vor oder bremst selbstständig

Abstandsregler: Passt die Geschwindigkeit an den Verkehrsfluss an Bremst und beschleunigt selbstständig und hält somit den Sicherheitsabstand ein

Spurhalteassistent: Erkennt Fahrspurmarkierungen Warnt den Fahrer durch Vibration oder spürbarem Gegenlenken

Spurwechselassistent: Warnt vor Fahrzeugen im toten Winkel Unterstütz optisch und/oder akustisch beim Spurwechsel

Müdigkeitserkennung: Erkennt nachlassende Konzentration Warnt vor Sekundenschlaf optisch, akustisch, haptisch

Lichtassistent: Leuchtet die Straße optimal aus Automatische Fernlicht An- und Abschaltung Leuchtweite und -breite passen sich der Umgebung an

Nachtsichtassistent: Verhindert Kollisionen Erkennt Personen, Radfahrer, Wild,… Infrarotkamera, Bildschirm

Verkehrszeichenassistent: Erkennt Verkehrszeichen Zeigt aktuelle Geschwindigkeit an

Einparkassistent: Erkennt Parklücken mit Hilfe von Ultraschallsensoren Lenkt automatisch Gas und Bremse werden vom Fahrer bedient

Rückfahrkamera: Zeigt den hinteren Bereich des Fahrzeuges in einem Bildschirm Warnt sowohl optisch, als auch akustisch vor Hindernissen

Einparksensoren: Warnt akustisch und optisch vor Hindernissen sowohl vorne, als auch hinten am Fahrzeug angebracht

Wichtig. Assistenzsysteme können Sie beim Fahren hilfreich unterstützen. Sie entbinden Sie jedoch nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht. Manch einen kann ein summendes und vibrierendes Auto auch irritieren und verunsichern. Die Systeme können auch dazu führen, dass der Fahrer sich zu sehr auf sie verlässt und somit unaufmerksam wird. Deshalb ist es besonders wichtig zu wissen, was alles in Ihrem Fahrzeug verbaut ist und wie es funktioniert. Es sollte klar sein, wie ein bestimmtes System aktiviert und deaktiviert wird. Am besten lassen Sie sich die Systeme erklären, bevor Sie ein Auto kaufen. Überlegen Sie sich auch in Voraus, welche Unterstützung für Sie hilfreich sein könnte. Denn solche „Helferlein“ sind teuer und entfalten ihren Nutzen nur, wenn man ihre Funktion versteht und sie richtig bedienen kann. Richtig eingesetzt und kontrolliert erleichtern Assistenzsysteme viele Verkehrssituationen und sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Quelle: LKA Mainz

Hausfrau und Mama.

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