Polizei ist mit Beratungsangebot beim Safer Internet Day 2024 dabei. Quelle: AungMyo - stock.adobe.com
Blaulicht,  Rheinhessen vor Ort

Polizeiliche Kriminalprävention beim Safer Internet Day 2024

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) stellt Präventionstipps für Kinder und Jugendliche zum diesjährigen Schwerpunktthema „Let’s talk about Porno! Pornografie im Netz“ in den Mittelpunkt. Gerade junge Menschen werden im Internet, in sozialen Medien und Klassenchats in hohem Maß mit Missbrauchsdarstellungen, digitaler Gewalt und Cybergrooming konfrontiert. Oft wissen sie jedoch nicht, wie sie damit umgehen sollen oder an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können.

Umgang mit Porno, Missbrauchsdarstellungen und ähnlichem

Die Polizeiliche Kriminalprävention informiert in der Themenwoche über Handlungsmöglichkeiten sowohl für junge Menschen als auch für deren erwachsenes Umfeld zum richtigen Umgang mit Missbrauchsdarstellungen in Schülerchats und zeigt zudem Hilfsangebote für Betroffene von sexualisierter Gewalt auf.

Mit einem Erklärvideo und Kurzclips der Kampagnen „Sounds Wrong – gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen“ und „#denkenstattsenden“, bietet die Kriminalprävention umfassendes Aufklärungsmaterial zum Einsatz an Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Damit sollen Lehrkräfte, Eltern und alle, die sich für Präventionsthemen interessieren, darin unterstützt werden, mit jungen Menschen über strafbare Inhalte in Klassenchats oder auf Social Media ins Gespräch zu kommen.

Ergänzend hat das Team der Polizeiliche Kriminalprävention umfangreiche FAQ, Infos zu Sexting unter Jugendlichen und Tipps gegen Cybergrooming altersgerecht auf www.polizeifuerdich.de zusammengestellt.

Die FAQ beantworten Fragen wie „Wie können sich Jugendliche gegen solche Inhalte wehren?“, „Wie kann ich Missbrauchsdarstellungen dokumentieren und melden, ohne mich selbst strafbar zu machen?“ oder „Bringt es überhaupt etwas, solche Inhalte zu melden?“.

Schon gewusst?

  • Pornografische Schriften zu zeigen oder davon zu erzählen ist gegenüber Kindern unter 14 Jahren nach § 176 StGB verboten.
  • Sexting unter Minderjährigen ist strafrechtlich relevant. So sind z. B. sexuelle Darstellungen von Kindern (bis 13 Jahre) ausnahmslos verboten, weil sie unter den Strafbestand „Kinderpornografie“ fallen.
  • Im Strafgesetzbuch wird von „Kinderpornografie“ gesprochen. „Kinderpornografie“ ist jedoch ein verharmlosender und ungenauer, aber gebräuchlicher Begriff für die Missbrauchsdarstellungen von Kindern.

Bei der Aufklärung zum Thema werden auch verschiedene Medien eingesetzt. Hier als Beispiel ein Youtube-Video aus der Kampagne der Webseite soundswrong.de:

Alle diesbezüglichen Themen der Polizeiliche Kriminalprävention auf einen Klick:

www.soundswrong.de

www.polizei-beratung.de 

www.polizeifuerdich.de

Zum Safer Internet Day:

Passend zum übergeordneten Motto „Together for a better Internet“ und zum aktuellen Zeitgeschehen beleuchtet klicksafe zum Safer Internet Day jedes Jahr ein spezielles Thema. 2024 stellt klicksafe mit dem Thema „Let’s talk about Porno! Pornografie im Netz“ den Schutz und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über pornografische Inhalte, sexuelle Gewalt und digitale Grenzverletzungen in den Mittelpunkt. Dieses Jahr findet der Safer Internet Day am 6. Februar statt.https://www.klicksafe.de/sid24

Quelle

Journalist & Redakteur sowie Betreiber dieser Seite.

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