Verzerrt EWR als Internet-Dienstleister den Wettbewerb?

Durch die Tatsache, dass die Telekom im Raum Oppenheim und Nierstein die „letzte Meile“ an einen Konkurrenten verloren hat, beschäftigen sich derzeit viele Nutzer, die bald nicht mehr mit einer schnellen VDSL-Leitung über die Telekom surfen können, mit Alternativen.
EWR hat die „letzte Meile“ und vermarktet diese
Der Energiekonzern EWR hat die „letzte Meile“ von der Telekom „erobert“ und vermarktet nun in der VG Rhein-Selz seine schnellen Internetzugänge. Ein Leser von Wir-in-Rheinhessen hat uns jetzt auf einen Passus in dem Nutztungsvertrag bzw. dem Antrag aufmerksam gemacht, der einen staunen lässt. Dort steht zu lesen:
„Weiterhin sind die kennwortgeschützten T-Online- und AOL-Portale über Herznet nicht mehr zu erreichen.“
Mit anderen Worten, wer über den Internet-Zugang von EWR surft, aber seine E-Mails nach wie vor über den T-Online-Service und die Domain @t-online.de nutzt und diese auch nicht wechseln möchte, kann seine E-Mails nicht mehr über das Web-Portal www.t-online.de abrufen oder andere Dienste dieses Portals benutzen. Das gleiche gilt analog für AOL.
Technisch lässt sich eine solche Sperre nicht rechtfertigen, denn über einen Internet-Zugang sollten diese Internetseiten problemlos zu erreichen sein. Vodafone beispielsweise – der Betreiber dieser Webseite hat wie berichtet zwangsweise von der Telekom zu Vodavone als Internet-Provider gewechselt – blockiert diese Seiten nicht.
Ist das eine unlautere Wettbewerbsverzerrung
Es kommt der Verdacht auf, dass hinter dieser Blockade Absicht stecken könnte: EWR sperrt, wenn wir das interpretieren, Kunden von T-Online oder AOL von der Nutzung dieser Dienste aus. Das dürfte gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Wir haben das EWR um eine Stellungnahme gebeten und werden diese veröffentlichen, sobald die Antwort vorliegt.
Frage an die Leser von wir-in-rheinhessen
Nun eine Frage an Sie, liebe Leser. Wer nutzt von ihnen EWR als Internet-Zugangsprovider und hat entsprechende Erfahrungen mit den Portalen von T-Online oder AOL gemacht? Schreiben Sie uns ihre Erfahrungen an redaktion@wir-in-rheinhessen.de.



One Comment
Klaus Janku
Wir haben EWR drei Jahre genutzt und ich kann nur folgendes sagen:
VORSICHT vor Vertragsabschlüssen mit EWR Herznet.
Bei einem Umzug in ein nicht von EWR versorgtes Gebiet ist der Kunde vertraglich verpflichtet, noch weitere drei Monate für eine Leistung zu bezahlen, die er nicht in Anspruch nimmt.
Ein weiterer Fallstrick ist die Kündigung selbst.
Per EMail Ende Februar gekündigt. Nichts gehört. Man teilte mir irgendwann auf Nachfrage mit, ich hätte das Kündigungsformular ausfüllen müssen, das man mir angeblich geschickt hatte, das ich aber nie bekommen habe.
Konsequenz: Ich muss für insgesamt fünf Monate bezahlen, die ich diesen „Service“ nicht nutze.
Also VORSICHT, Vertrag genau lesen und lieber einen andeen Provider wählen, denn bei seriösen Anbietern finden sich solche Klauseln nicht.