
Stellungnahme der Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen zum Nationalen Luftverkehrskonzept

Die Luftverkehrswirtschaft legt nun – vielleicht im Lichte der vor uns liegenden närrischen Jahreszeit – ein Konzept zur weiteren hemmungslosen Ausbreitung des Luftverkehrs vor, das sogar einige Bundestagsabgeordnete der CDU aufhorchen lässt. Abgeordnete einer Partei also, die sich bislang im Schulterschluss mit der FDP – vorbei an den Interessen der Bevölkerung – einem grenzenlosen Wirtschaftswachstum verschrieben hat, koste es was es wolle.
Zweifelhaftes Vorbild für Luftverkehrskonzept
Als Vorbild ihres Vorstoßes nehmen die Vertreter der Luftverkehrswirtschaft den Ausbau der Flughäfen in den Golfstaaten sowie in der Türkei, wo Menschen- und Bürgerrechte nicht nur mit den Füßen getreten werden, sondern all das uneingeschränkt umgesetzt wird, was den Herrschenden in den Sinn kommt. Entsprechend dieser Beispiele will man nun auch in Deutschland keinerlei politische und rechtliche Rücksichten mehr nehmen auf die Bedürfnisse der Bürger nach Gesundheit und Lebensqualität. Weg also von „unfairen Wettbewerbsbedingungen“ (Originaltext) wie Nachtflugverboten und sonstigen Einschränkungen zum mühsam erkämpften (Minimal-)Schutz der Bürger/-innen, hin zu einer Fortsetzung des ungebremsten Ausbauwahns, der sich ausschließlich am Profit der Unternehmen orientiert. So scheut die Lufthansa auch nicht davor zurück zeitgleich mitzuteilen, im Rahmen des Score-Programms 1.000 Arbeitsplätze am Flughafen Frankfurt streichen zu wollen.
Bevorzugung des Luftverkehrs
Nachdem es der Luftverkehrswirtschaft bis heute gelungen ist, die Einführung einer Kerosinsteuer zu verhindern und damit eine ungerechtfertigte Bevorzugung zu anderen Verkehrsträgern aufrechtzuerhalten, fordert sie nunmehr noch die Abschaffung der Luftverkehrssteuer!
Die Forderungen der Luftverkehrswirtschaft lassen bei den lärmgeplagten Bürgern die Alarmglocken schrillen, weil die Luftverkehrslobby unter tatkräftiger Steigbügelhilfe der Politik wieder dabei ist, mit zweifelhaften Argumenten ihre wirtschaftlichen Interessen gegen den Gesundheitsschutz Hunderttausender unter Fluglärm leidender Bürger durchzusetzen.
Nachfolgende Themen zur Entwicklung eines Verkehrskonzepts in Deutschland sind stattdessen zu diskutieren:
1. Verkehrsträgerübergreifende Bundesverkehrsplanung:
Es ist allerhöchste Zeit für eine leistungsfähige, zuverlässige und integrierte Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Das unabgestimmte, ineffiziente und zudem Steuergelder verschleudernde Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsträger muss beendet werden.
2. Verlagerung von Luftverkehr auf die Schiene:
Bei innerdeutschen point-to-point-Flügen, also Verbindungen, die nicht als Zubringer für internationale Strecken dienen, muss deren vollständige Verlagerung auf die Bahn priorisiert werden mit dem Ziel, Umwelt und Bevölkerung von Emissionen und Fluglärm nachhaltig zu entlasten.
3. Marktbereinigung – Flughäfen:
Insbesondere Regionalflughäfen, die innerhalb von 5 Jahren seit Aufnahme des Geschäftsbetriebs kein positives Betriebsergebnis ausweisen und daher weiterhin mit Steuermitteln subventioniert werden, muss nach einem rechtstaatlich geregelten Verfahren die Betriebserlaubnis entzogen werden können.
4. Einführung marktwirtschaftlicher Strukturen bei den Flughafenbetreibern:
Flughäfen sind nicht nur Magnete mit dem positiven Effekt hoher Beschäftigung in der Region. (Siehe reale Arbeitsplatzvernichtung und –rückführung am Flughafen Frankfurt). Ihr wirtschaftliches Handeln ist auch verbunden mit negativen externen Effekten: Belastung der Bevölkerung mit Lärm- und Schadstoffemissionen, Entwertung der Naherholungsgebiete, zusätzliche Belastung der Sozialsysteme durch fluglärmbedingte Erkrankungen, Wertschöpfungsverluste durch fluglärmbedingte Produktivitätsminderung bei Arbeitnehmern etc.
5. Einführung marktwirtschaftlicher Strukturen bei den Luftverkehrsgesellschaften:
Hier sollte die Forderung nach Wegfall aller Subventionstatbestände vorbehaltlos umgesetzt werden, damit auch die Luftverkehrsgesellschaften ungehindert dem Markt und dem vollen Wettbewerb ausgesetzt werden.
6. Lärmschutzgesetz:
Schaffung eines bundeseinheitlichen Lärmschutzgesetzes, in dem Verkehrslärm, Industrielärm, Nachbarschaftslärm etc. zusammengefasst werden. Die privilegierenden Regelungen im Fluglärmschutzgesetz müssen endlich abgeschafft werden (Rasenmäherlärm ist gleich anderem Lärm, wie z. B. Fluglärm, zu behandeln).