Bei Eis und Schnee müssen Bürgersteige geräumt werden. (Quelle: HUK)
Rheinhessen vor Ort,  Blaulicht

Schnee auf dem Bürgersteig – wer muss wann und wie räumen?

Im Winter fällt mituner Schnee, so wie gerade in Rheinhessen und anderen Regionen. Da stellt sich die Frage: Wer muss den Bürgersteig räumen, wie und wann muss das geschehen. Und was passiert, wenn man garnicht oder nicht „rechtzeitig“ den Schnee beseitigt?

Grundlegende Verantwortlichkeiten

Im Winter sind Mieter und Eigentümer von Häusern verpflichtet, für einen eisfreien und sicheren Fußweg zu sorgen. Diese Pflicht entsteht häufig durch Vereinbarungen im Mietvertrag. Bei Unfällen aufgrund unzureichender Schneeräumung können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Folgen eines solchen Vorfalls können finanzielle Ansprüche wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld nach sich ziehen, insbesondere wenn keine private Haftpflichtversicherung besteht.

Regelungen zum Schneeschieben und Streuen

Die genauen Vorgaben, wann und wie oft Schneeschaufeln und Streuen erforderlich sind, variieren je nach Kommune. Jede Stadt oder Gemeinde hat eigene Satzungen, die den Winterdienst regeln. Informationen dazu sind häufig auf den Websites der Kommunen verfügbar oder können bei den örtlichen Bau- oder Ordnungsämtern erfragt werden.

Die Häufigkeit des Räumens ist abhängig von der Witterung und der Verkehrsbedeutung des Weges. Bei starkem Schneefall oder Glatteis ist vor allem auf viel begangenen Wegen besondere Sorgfalt gefordert. Eine Unterbrechung des Räumens ist nur dann gerechtfertigt, wenn es aufgrund der Witterungsbedingungen zwecklos erscheint, etwa bei anhaltendem Schneefall.

Umfang und Methoden der Räumung

Für die Räumung ist es nicht immer notwendig, den gesamten Weg freizumachen. Oft reicht es aus, einen Streifen zu räumen, der so breit ist, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Die genauen Anforderungen an die Breite des geräumten Weges und die erlaubten Streumittel sind ebenfalls in den kommunalen Satzungen festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass der Einsatz von Salz oft eingeschränkt oder nur bei extremer Glätte erlaubt ist.

Realistische Erwartungen und Vorsichtsmaßnahmen

Es ist wichtig zu verstehen, dass im Winter kein durchgängig eis- oder schneefreier Bürgersteig gewährleistet werden kann. Passanten sollten sich auf winterliche Straßenverhältnisse einstellen und dementsprechend vorsichtig sein. Dazu gehört auch das Tragen von Winterschuhen mit tiefem und rutschfestem Profil. Durch diese Vorsichtsmaßnahmen können Risiken minimiert und die Sicherheit auf winterlichen Gehwegen erhöht werden.

(Quelle)

Hausfrau und Mama.

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