Plakate zerstören ist kein Wahlkampf
Rheinhessen vor Ort

Plakate zu zerstören ist kein Wahlkampf und auch keine Meinungsäußerung!

Kaum hat die „heiße Phase“ des Kommunalwahlkampfes begonnen, da sieht man wieder so etwas, wie hier im Bild. Es werden Plakate beschädigt, komplett zerstört oder gar ganz entfernt.

Aber genau das ist kein Wahlkampf. Und es hat auch nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun, wenn man die Plakate einer Partei entfernt, die einem nicht passt. Plakate zu zerstören oder zu entfernen entspricht den Straftatbeständen der Sachbeschädigung (Strafgesetzbuch (StGB)
§ 303 Sachbeschädigung
) und des Diebstahls (Strafgesetzbuch (StGB) §242 Diebstahl). Es ist vor allem auch undemokratisch.

Journalist & Redakteur sowie Betreiber dieser Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Entdecke mehr von Wir in Rheinhessen

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen