Bingen, 6. Februar 2024 – Nach dem Eingang von mehreren Droh-E-Mails an Schulen in Neuwied am gestrigen Tag, stehen nun zwei Bildungseinrichtungen in Bingen im Fokus ähnlicher Bedrohungen. Die Hildegardisschule und die Berufsbildende Schule (BBS) Bingen erhielten heute Vormittag bedrohliche Nachrichten per E-Mail, die sofortige Sicherheitsmaßnahmen nach sich zogen.
Trotz der Tatsache, dass bei den Vorfällen in Neuwied keine unmittelbaren Gefahren festgestellt wurden, nimmt die Polizei die Situation in Bingen mit höchster Ernsthaftigkeit auf und hat für beide Schulen spezifische Maßnahmen ergriffen. Als Vorsichtsmaßnahme wurden beide Schulen geräumt, und die Schülerinnen und Schüler begannen, die Gebäude seit etwa 8:40 Uhr zu verlassen.
Die Polizei hat umgehend mit den Ermittlungen begonnen, um die Quelle der bedrohlichen Mails zu identifizieren und die Glaubwürdigkeit der Bedrohungen zu bewerten. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals hat oberste Priorität, während die Behörden daran arbeiten, die Situation zu klären und die Normalität in den Schulalltag zurückzubringen.
Keine Bedrohung in den Schulen in Bingen gefunden
Polizeikräfte konnten nach intensiven Durchsuchungen an der Hildegardisschule und der Berufsbildenden Schule (BBS) in Bingen Entwarnung geben. Die umfangreichen Einsatzmaßnahmen, die um 12:50 Uhr endeten, brachten keinen Fund verdächtiger Gegenstände zutage.
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In Reaktion auf die potenzielle Bedrohungslage wurden rund 1.200 Schülerinnen und Schüler beider Bildungseinrichtungen vorsorglich in die Sporthallen evakuiert, welche zuvor von Sprengstoffspürhunden sorgfältig überprüft wurden. Während die älteren Schüler der BBS nach der Durchsuchung ihren Heimweg antreten durften, wurden die jüngeren Schüler der Hildegardisschule, sofern möglich, ebenfalls entlassen oder bis zum Ende des regulären Schulbetriebs von Lehrkräften betreut.
Trotz der ungewöhnlichen und potenziell beunruhigenden Situation wurde von Seiten der Schülerschaft ein hohes Maß an Ruhe und Kooperationsbereitschaft gezeigt.
Ermittlungen nach den Absendern der Droh-Mails dauern an
Die Ermittlungen dauern an und konzentrieren sich nun auf den Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, ein Delikt, das nach § 126 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet werden kann. Dabei sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen möglich. Zudem könnten die Verantwortlichen für die entstandenen Kosten des Polizeieinsatzes zur Rechenschaft gezogen werden, einschließlich potenzieller Schadensersatzforderungen.
Die Polizei prüft ferner einen möglichen Zusammenhang mit ähnlichen Bombendrohungen an Schulen in Neuwied. Die Behörden appellieren an die Öffentlichkeit, sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung des Falls beitragen könnten, an die Polizeiinspektion Bingen unter der Rufnummer 06721-905100 zu richten.