Drohne (Symbolfoto: Pixabay)
Fastnacht,  Mainz

Flugverbot über Mainz während der Straßenfastnacht

Anlässlich der Straßenfastnacht in Mainz hat die Polizei eine Flugverbotszone über dem Stadtgebiet festgelegt, um die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer zu gewährleisten. Die Flugverbotszone erstreckt sich über die Zugstrecke der Fastnachtsumzüge bis hin zum Rheinufer. Diese Maßnahme wurde durch die Veröffentlichung eines NOTAM (Notice to Airmen) bei der deutschen Flugsicherung offiziell bekannt gemacht.

Flugverbot über Mainz bis 12 Februar

Vom 8. Februar, 10:00 Uhr, bis zum 12. Februar, 19:00 Uhr, sind sämtliche Flugaktivitäten mit Drohnen oder Modellfliegern in diesem Bereich untersagt. Diese Regelung basiert auf § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die es verbietet, über oder in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 Metern zu Polizeieinsatzstellen zu fliegen. Die Polizei appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Vorschrift zu halten, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Fastnachtsfeierlichkeiten zu unterstützen.

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