Streit um Südumfliegung geht in die nächste Runde
Im September 2013 hatte der VGH in Kassel die sog. Südumfliegung am Flughafen Frankfurt Main für rechtswidrig erklärt und keine Revision zugelassen. Dagegen hat das BAF Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat nun entschieden, dass die Revision aufgrund grundsätzlicher Bedeutung doch zuzulassen ist. Hierbei soll vor Allem die Klärung von Rechtsfragen hinsichtlich der verfahrenstechnischen Genehmigung von Flugrouten im Vordergrund stehen.
Revisionsverfahren schließt sich an
Das Revisionsverfahren vor dem BVerwG schließt sich nun unmittelbar an. Der nächste Schritt ist die Begründung der Revision durch das BAF. Die hierfür vorgesehene Frist beträgt einen Monat. Sie kann jedoch durch das Gericht verlängert werden...