Kreuzungen und Einmündungen sind frei zu halten
Am Dienstag, dem 21. März, wurde von 16:15 bis 17:00 Uhr im Berufsverkehr an den Hauptverkehrsstraßen in Mainz Verkehrsüberwachungsmaßnahmen getroffen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass es im Bereich Umbach/Große Bleiche/Gärtnergasse zu einem erheblichen Rückstau kam. Eine mögliche Ursache hierfür war, dass Verkehrsteilnehmer in den Kreuzungsbereich einfuhren, obwohl augenscheinlich erkennbar war, dass eine Weiterfahrt nicht möglich war. Hierdurch wurde der Kreuzungsbereich verstellt.
Sobald die Kreuzung wieder befahrbar war, wiederholte sich der beschriebene Ablauf. Ähnliches ließ sich an den Kreuzungen Freiligrathstraße/An der Goldgrube, Geschwister-Scholl-Straße/Pariser Straße auswärts wie einwärts, An der Goldgrube/Neumannstraße und im Bereich Hechtsheimer Straße/An der Goldgrube beobachten. Das Einfahren in Kreuzungen oder Einmündung mit Behinderung andere Verkehrsteilnehmer ist mit einem Verwarngeld von 20 Euro belegt. Alle Verkehrsteilenehmer wollen schnell in den Feierabend. Der Verkehrsfluss ist aber nur bei vorausschauendem, rücksichtsvollem Fahrverhalten möglich!
Quelle: Polizei Mainz