Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen
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Streit um Südumfliegung geht in die nächste Runde

Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen
Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen

Im September 2013 hatte der VGH in Kassel die sog. Südumfliegung am Flughafen Frankfurt Main für rechtswidrig erklärt und keine Revision zugelassen. Dagegen hat das BAF Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat nun entschieden, dass die Revision aufgrund grundsätzlicher Bedeutung doch zuzulassen ist. Hierbei soll vor Allem die Klärung von Rechtsfragen hinsichtlich der verfahrenstechnischen Genehmigung von Flugrouten im Vordergrund stehen.

Revisionsverfahren schließt sich an

Das Revisionsverfahren vor dem BVerwG schließt sich nun unmittelbar an. Der nächste Schritt ist die Begründung der Revision durch das BAF. Die hierfür vorgesehene Frist beträgt einen Monat. Sie kann jedoch durch das Gericht verlängert werden. Bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens wird die Südumfliegung zunächst weiter genutzt.

Es ist damit weiterhin offen, ob die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts- hofes vom 03.09.2013, wonach die sogenannte Südumfliegung rechtswidrig ist, Bestand haben wird.

Position der Kläger bestätigt

Der Rechtsanwalt, der die gegen die willkürliche Festsetzung der sogenannten Südumfliegung klagenden Gemeinden und Privatkläger vertritt, sieht in der aktuellen Entscheidung die Position der Kläger bestätigt, dass die Flugroutenfestsetzung grundsätzlich vom Gericht überprüft werden kann.

Die Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen sieht sich durch die neuerliche höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Beteiligung an der Klage bestätigt und hofft im weiteren Verfahrensverlauf insbesondere auf die in ihrem Sinne erfolgende Klärung der Frage, ob die Festlegung der Flugverfahren rechtswidrig ist und die klagenden Lärmbetroffenen hierdurch in ihren Rechten verletzt werden. Durch das Urteil ist auch die für viele rheinhessische Gemeinden im Raum stehende Drohung der Deutschen Flugsicherung vom Tisch, bei einem Verbot der Südumfliegung zunächst unbefristet die Nachtroute nutzen zu wollen.

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