Hunde-Treter könnte drei Jahre oder 25.000 Euro Geldstrafe bekommen
Mittlerweile hat die Polizei eine offizielle Presseerklärung zu dem "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz" heraus gegeben. Darin wird bechrieben, dass der Täter ermittelt ist, und welches Strafmaß ihn erwarten könnte, wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeige zum Ermittlungsverfahren macht. Gleichzeitig warnt die Polizei aber auch, in solchen Fällen Selbstjustiz zu üben, oder dazu aufzurufen. Hier die Pressemeldung der Polizei:
Bereits am 15. Februar wurde gegen 12:30 Uhr vor der Aldi-Filiale in Oppenheim ein Hund durch eine männliche Person getreten. Die Tat – ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – wurde der Polizei Oppenheim zur Anzeige gebracht. Der Tatverdächtige ist ermittelt, die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Mainz weitergeleitet.
Hund litt an Übelkeit und Erbrec...