Kunstflug: Held fordert bestehende Gesetze anzuwenden 1
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Kunstflug: Held fordert bestehende Gesetze anzuwenden

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SPD-Bundestagskandidat kritisiert Behörden in Wöllstein

Am Himmel über Wöllstein und Umgebung ist es am Sonntag ruhig gewesen. Das Mainzer Verwaltungsgericht hat dem Kunstflieger, der dort seit Jahren seine Runden zieht, in einer Eilentscheidung die Sonntagsflüge verboten. Für Marcus Held, SPD-Bundestagskandidat im Wahlkreis Worms, Alzey, Oppenheim eine richtige Entscheidung.

Die aktuelle gerichtliche Verfügung ist jedoch nur ein Teilerfolg. Im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren ist offen wie das Gericht tatsächlich entscheiden wird. Für den Bundestagskandidaten Marcus Held ist es daher notwendig, dass die bestehenden Gesetze angewandt werden. Die deutliche Kritik Helds richtet sich an die zuständigen Behörden. „Die Verwaltungen sind sich in dieser Sache nicht einig. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger in der Region“, kritisiert Held.

Grundlage für eine Entscheidung ist laut Held das Landes-Immissionsgesetz. Dieses verbietet grundsätzlich den Betrieb von Geräten und Maschinen an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten. Für die Ermittlung von Geräuschimmissionen verweist das Gesetz auf die Vorschriften der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). „Wir haben Gesetze die klare Regelungen enthalten und wenden diese nicht an“, so Held. Erfahrungen in ähnlicher Weise hatte Held beim Ausbau der Bundesstrasse 9 zwischen Oppenheim und Guntersblum gemacht. „Auch hier haben die Behörden die Zuständigkeiten und Entscheidungen sich gegenseitig zugeschoben. Ich vermute in Wöllstein ist das ähnlich“.

Immer wieder Streit um Fluglärm

Der Fluglärm allgemein ist inzwischen ein wichtiges Thema in der Region geworden. Die Belastungen die vom Frankfurter Flughafen ausgehen treffen vor allem die Region rund um Mainz. Verschiedene Bürgerinitiativen kämpfen gegen veränderte Flugrouten und Lärmbelastungen durch startende und landende Flugzeuge. Marcus Held begrüßt daher auch die Gesetzesinitiative der rheinland-pfälzischen Landesregierung zum stärkeren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.

„Der Entwurf des Landes sieht auch vor die Flughöhen beim motorisierten Kunstflug auf mindestens 600 Meter zu erhöhen“, erklärt Held. Darüber hinaus soll Kunstflug in dicht besiedelten Gebieten und wenn der Abstand zur nächsten Gemeinde weniger als zwei Kilometer beträgt verboten werden. „Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung müssen Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben“, ergänzt Marcus Held.

Pressesprecher SPD Oppenheim

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