Raumordnungsverfahren zur Ortsumgehung Nierstein läuft an
Das Thema Ortsumgehung Nierstein nimmt endlich langsam Fahrt auf. Die Gemeinde und die meisten beteiligten favorisierten ursprünglich die Variante 5b „Tunnel unter Rheinvorgelände mit südlichem Zubringer“. Eine Lösung an der unter anderem auch die Bürgerinitiative Kleiner Ring mitgewirkt hat.
Wunschvariante ist zu teuer
Doch weil diese circa acht bis zehn Millionen Euro teurer wird, scheint alles auf die Variante 5a „Tunnel unter Rheinvorgelände mit nördlichem Zubringer“ hinaus zu laufen. Das gegen diese Variante Widerstand erwartet werden darf, liegt auf der Hand.
Widerstand gegen Variante 5a der Ortsumgehung Nierstein
Nicht nur der NABU hat bereits entsprechende Maßnahmen angekündigt, falls 5a für die Ortsumgehung Nierstein entschieden wird. Die ortsnahe Trasse durchschneidet den Steinbruch und zerstört laut NABU wichtige Lebensräume. In der tat ist der Steinbruch derzeit Heimat zahlreicher vom Aussterben bedrohter Tierarten.
Mit der nachfolgend zitierten Ankündigung (Quelle: http://ou-nierstein.de/) wird das Raumordnungsverfahren für die gigantische Baumaßnahme eingeleitet. Weitere Informationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd.
Raumordnungsverfahren für Ortsumgehung Nierstein beginnt
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat mit Schreiben vom 31. August 2012 die Durchführung des Raumordnungsverfahrens für den Bau der Ortsumgehung Nierstein beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) – Oberste Landesplanungsbehörde – beantragt. Das MWKEL hat mit Schreiben vom 3. September 2012 die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Neustadt, – Obere Landesplanungsbehörde – mit der Durchführung des Raumordnungsverfahrens beauftrag. Der Landesbetrieb Mobilität Worms hat die raumordnerischen Unterlagen bei der SGD eingereicht.
Im Raumordnungsverfahren haben alle Beteiligten sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen zu den einzelnen Varianten einzubringen. Die Gutachten und Pläne des eingeleiteten Raumordnungsverfahrens stehen sowohl auf der Internetseite der SGD als auch auf der Internetseite des LBM zu allgemeinen Einsicht bereit.
Stellungnahmen können ab sofort bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd schriftlich – per E-Mail oder per Post – eingereicht werden:
E-Mail: raumordnungsverfahren@sgdsued.rlp.de
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
– Obere Landesplanungsbehörde –
Postfach 10 02 62
67402 Neustadt / Weinstraße
Eine direkte Stellungnahme der Behörde zu den eingehenden Äußerungen erfolgt nicht. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden jedoch in den Abwägungsprozess eingestellt und berücksichtigt.
Das Ergebnis des raumordnerischen Entscheids wird öffentlich bekannt gegeben.