Stellungnahme der FWG Fraktion Nierstein-Oppenheim zur nicht beantworteten Anfrage der FWG 1
Leitartikel,  Oppenheim,  Politik & Gesellschaft

Stellungnahme der FWG Fraktion Nierstein-Oppenheim zur nicht beantworteten Anfrage der FWG

Stellungnahme FWG-Fraktion der VG Nierstein-Oppenheim bzgl. einer Anfrage.
Stellungnahme FWG-Fraktion der VG Nierstein-Oppenheim bzgl. einer Anfrage.

Nachfolgend eine Stellungnahme der FWG-Fraktion in der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim zum Umgang mit einer an die VG-Verwaltung gestellten Anfrage zum Fest anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der VG.

Vorspann

Anfang September richtete Friedhelm Schmitt, Vorsitzender der FWG der Verbandsgemeinde und offizielles Ratsmitglied, eine offizielle Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung. Es ging um die Kosten der Festveranstaltung anlässlich des 40-jährigen Bestehens der VG Nierstein-Oppenheim (die Anfrage ist vollständig hier auf der Webseite der VG-FWG zu finden).

Antwort blieb aus

Eine offizielle schriftliche Antwort auf diese Anfrage ging Schmitt oder der FWG-Fraktion bis Ende September nicht zu. Auf der VG-Ratssitzung am Donnerstag, dem 20. September unterblieb die Beantwortung ebenfalls. Auf die Nachfrage von Friedhelm Schmitt, was mit der Anfrage sei, wurde in der Sitzung erklärt, dass keine Anfrage der FWG-Fraktion eingegangen sei. Schmitt erklärte, dass er diese per E-Mail an den Verbandsgemeinde-Bürgermeister Klaus Penzer geschickt habe. Die Überprüfung im Nachgang ergab, dass die korrekte E-Mail-Adresse verwendet wurde und auch keine Fehlermeldung zurück kam, weshalb davon ausgegangen werden darf, dass die E-Mail ankam. Schmitt bekam in der VG-Sitzung öffentlich die Auskunft, dass eine E-Mail ja „nichts Schriftliches“ sei.

Schlussfolgerung

Betrachten wir die Aussage bezüglich der „Schriftlichkeit“ einer E-Mail. Das Kommunalbrevier in der Gemeindeordnung in § 33 und wortgleich die Geschäftsordnung der Verbandsgemeinde Nierstein Oppenheim sehen vor:

„Unterrichtungs- und Kontrollrechte des Gemeinderats“ … „(4) Jedes Ratsmitglied kann schriftliche oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 an den Bürgermeister richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. Das Nähere ist in der Geschäftsordnung zu regeln.“

In der Geschäftsordnung der Verbandsgemeinde Nierstein Oppenheim im Abschnitt 4 steht weiterhin:

„(2) Schriftliche Anfragen werden vom Bürgermeister schriftlich beantwortet, sofern nicht das anfragende Ratsmitglied beantragt, dass die Beantwortung mündlich in der nächsten Ratssitzung erfolgt.“

Was hier genau unter schriftlich zu verstehen ist, wird an besagter Stelle nicht definiert oder geregelt. Der Lebensalltag würde der E-Mail heute eindeutig die Schriftform attestieren, zumal E-Mails, die in anderer Angelegenheit an die VG gerichtet werden, ja auch bearbeitet und beantwortet werden. Juristisch betrachtet, fehlt der E-Mail die Unterschrift oder Signatur, sodass aus der juristischen Perspektive die E-Mail in der Tat nicht der Schriftform genügt.

Welche Konsequenz wäre daraus zu ziehen? Theoretisch nur die, dass ein jeder, der etwas von der VG in schriftlicher Form will, demnach konsequent die Briefform wählen sollte. Und um sicherzustellen, dass das Anliegen oder die Anfrage auch ankommt, empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein. Wer ein Fax senden will, braucht sich gar nicht erst zu bemühen, denn auch hier fehlt aus juristischer Sicht eine wirksame Signatur.

Wie ist das zu interpretieren?

Es darf davon ausgegangen werden, dass die Anfrage durchaus ankam und auch gelesen wurde. Es darf weiter vermutet werden, dass die Behauptung, es sei nichts angekommen und die E-Mail sei nichts schriftliches, nur dazu dienen sollte, dem Anfragesteller deutlich zu machen, dass man ihn nicht ernst nimmt. Allemal ist es einfach nur schlechter Stil.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Entdecke mehr von Wir in Rheinhessen

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen